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Vertragsbedingungen Ihre Hochzeitstauben
Abschnitt 1 - Taubenservice
Als vereinbart gilt die Bereitstellung vor Ort von weißen Tauben zum Zwecke des Auflassens im Freien. Der Umfang, der Veranstaltungsort, sowie die zeitliche Terminierung und der Preis sind in der vorliegenden Buchungsbestätigung aufgeführt.
§ 2 Zeitlicher Aufwand
Sollten die Tauben mehr als 1,5 Std. nach dem auf der Buchungsbestätigung bestätigten Zeitpunkt des Beginns der zeremoniellen Trauung, bei standesamtlichen Trauungen 1 Std., oder 30 Minuten nach einem fest fixierten Zeitpunkt noch nicht fliegen gelassen werden können, so sind wir berechtigt, wenn ein Folgetermin vorhanden ist, zu diesem weiter zufahren, sofern kein Nachfolgetermin vorhanden, eine Nachberechnung von € 15,- je angefangene Viertelstunde vorzunehmen. Sollte ein Auflassen am gleichen Tage nicht mehr möglich sein, so gilt die vertragliche Leistung als erbracht und der vereinbarte Preis ist zu entrichten.
§ 3 Tierschutz
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Aufgrund des Tierschutzes letztlich entscheidet, wie und wo die Tauben fliegen gelassen werden. Wir verpflichten uns jedoch, alles im Rahmen des möglichen zu tun und unter Abwägung beiderseitiger Interessen, wunschgemäß den Auftrag durchzuführen.
§ 4 Rechtsvorbehalt
(1)Wir behalten uns das Recht vor, den Auflass kurzfristig absagen zu können wenn es für uns, aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund, nicht möglich ist die Tauben zu starten. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wetterverhältnisse (sehr starker Regen, Schneefall oder Temperaturen unter Null) einen Start unmöglich machen würden, oder ein Verbot des Transportes oder Auflassen Seitens der Behörden besteht.
(2)Ferner behalten wir uns das Recht vor die Anzahl der Tauben im Korb um eine geringfügige Menge zu mindern, wenn durch unerwarteten Verlust oder Krankheit nicht genügend Tauben mehr zur Verfügung stehen.
Abschnitt 2 - Ballonservice
§ 5 Vereinbarte Leistung
(1)Als vereinbart gilt, die Lieferung von mit Ballonsgas gefüllten Ballons, die für den Freiflug geeignet sind. Die Einzelheiten über Lieferort, Lieferzeit, Beschaffenheit und Menge sind in der jeweiligen Buchungsbestätigung aufgeführt. Das Einholen der hierfür notwendigen behördlichen Genehmigungen erfolgt durch den Auftragnehmer.
§ 6 Risikoübergang
Die Leistung gilt als vertragsgemäß vollständig erbracht, sobald die Ballone an den Auftraggeber oder eine der Annahme berechtigte Person übergeben worden sind und an den vereinbarten Ort geliefert wurden.
§ 7 Zeitlicher Aufwand
(1)Sollten die Ballone mehr als 1,5 Std. nach dem auf der Buchungsbestätigung bestätigten Zeitpunkt des Beginns der zeremoniellen Trauung, bei standesamtlichen Trauungen 1 Std., oder 30 Minuten nach einem fest fixierten Zeitpunkt nicht wirksam übergeben werden können, so sind wir berechtigt, wenn ein Folgetermin vorhanden ist, zu diesem weiter zufahren, sofern kein Nachfolgetermin vorhanden, eine Nachberechnung von € 15,- je angefangene Viertelstunde vorzunehmen.
(2)Sollte eine wirksame Übergabe der Ballone, nach Verstreichung des oben genannten Zeitraumes nicht möglich sein, so sind wir berechtig, nach Abwägung beiderseitiger Interessen, die Ballone sicher zu deponieren und abzureisen. Die vertragliche Leistung gilt auch dann als vollständig erbracht.
Abschnitt 3 - Sektempfang
§ 8 Vereinbarte Leistung
Als vereinbart gilt, die Durchführung eines mobilen Sektempfanges vor Ort. Die Einzelheiten über Ort, Zeitpunkt, Personenanzahl sind in der jeweiligen Buchungsbestätigung aufgeführt.
§ 9 Zeitlicher Aufwand
(1)Im vereinbarten Preis ist ein zeitlicher Aufwand von 2,5 Stunden bei zeremoniellen Trauungen, bei standesamtlichen Trauungen von 2 Stunden, vom Beginn der Trauung an gemessen, enthalten. Bei Aufträgen, die nicht unmittelbar nach einer Trauung stattfinden, z.B. im heimischen Garten, gilt ein zeitlicher Aufwand von 1,5 Stunden ab dem angegebenen Zeitpunkt als vereinbart. Ein Sektempfang light beinhaltet einen zeitlich kürzeren Zeitraum von 2 Stunden bei zeremoniellen und 1,5 Stunde bei standesamtlichen Trauungen.
(2)Nach Ablauf dieser Zeit sind wir zum Abbau und Abreise berechtigt.
(3)Sofern gewollt und möglich, kann eine zeitliche Verlängerung vereinbart werden. Hierdurch wir ein Mehraufwand von € 1,-, multipliziert mit der Gesamtpersonenzahl für die der Empfang gebucht wurde, je angefangener ½ Stunde, nach berechnet.
Abschnitt 4 - Allgemeines
§ 10 gemischte Dienstleistung
(1)Sofern wir mit der Erbringung von mehreren Leistungen beauftragt werden, bleiben die einzelnen Bestimmungen unberührt. Dies gilt insbesondere für die Einzelheiten des zeitlichen Aufwandes und die sich daraus ergebenen Nachverrechnungen.
(2)Eine Nachverrechnung erfolgt nicht kumulativ für jeden Dienstleistungsteil, sondern wird für den Teil erhoben, der den größten wirtschaftlichen Aufwand in sich birgt.
§ 11 Genehmigungen
(1)Sofern nichts anderes vereinbart (vgl. §5Abs.1S3), obliegt dem Auftraggeber die Verantwortung zur Beibringung von behördlichen und/oder privatrechtlichen Genehmigungen.
(2)Sollte Aufgrund des fehlen einer etwaigen Genehmigung die vereinbarte Leistung beschränkt oder gar nicht erbracht werden dürfen, so werden zur Berechnung des uns daraus entstehenden Schadens die Regelungen zur Absage/Stornierung dieser Vertragsbedingungen heran gezogen.
(2)Strafen, Gebühren oder sogenannte Korkgelder sind vom Auftraggeber zu zahlen.
§ 12 Schadenersatz
(1)Fahrlässig oder mutwillig beschädigte Materialien oder Equipment, sind zum Anschaffungspreis zu ersetzen. Etwaige Ansprüche werden unmittelbar nach bekanntwerden gelten gemacht.
(2)Im Übrigen gelten die Regelungen des § 823ff BGB
§ 13 Absage/Stornierung
(1)Wird ein bereits zugesagter Termin von Ihnen kurzfristig abgesagt, so ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 30% des vereinbarten Preises zzgl. Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Zugesagte Termine im Sinne dieser Regelung sind Termine, die nicht innerhalb der Rücktrittsfrist nach §17 dieser Bestimmungen widerrufen werden oder durch vorliegender Auftragsbestätigung bestätigt wurden. Kurzfristig im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist, in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 4 Wochen, in der übrigen Zeit 2 Woche vor Termin.
(2)Bei Absagen die zwei Tage oder kürzer vor dem Termin erteilt werden beträgt die Ausfallgebühr 70% des vereinbarten Preises zzgl. Bearbeitungsgebühr.
(3) Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 35,-. Diese wird grundsätzlich bei der Absage eines verbindlich gebuchten Termins erhoben.
§ 14 Haftungsausschluss
(1)Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Schäden, die durch Tierkot verursacht werden, nicht haftbar gemacht werden können.
(2)Bei schuldhafter Nichtleistung sind wir nur zum Ersatze des Schadens verpflichtet, der durch die Nichtleistung verursacht wurde, höchsten jedoch bis zu dem Betrag, welcher durch die Buchung zu entrichten gewesen wäre. Ist die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben (Erbringung der Leistung am gleichen Tage an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt), so ist uns die Möglichkeit grundsätzlich einzuräumen. Die zusätzlich entstehenden Kosten gehen zu unseren Lasten.
(3)Für entgangene Freuden oder ähnliches wird eine Haftung ausgeschlossen.
§ 15 Zahlungsverzug
(1)Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Schuldner dem Gläubiger gegenüber zur Zahlung der Leistung spätestens an dem Tag verpflichtet, an dem die Leistung erbracht wurde. Sollte der Schuldner bis zu diesem Zeitpunkt nicht leisten, so kommt er automatisch in Verzug.
(2)Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5% über dem Basiszinssatz.
(3)Bei Rechtsgeschäften bei denen kein Endverbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8% über dem Basiszinssatz.
§ 16 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand dort, wo der Auftragnehmer ansässig ist.
§ 17 Wiederruf/Rücktritt
Gemäß § 312g Nr. 9 des BGB steht Ihnen ist ein 14-tägiges Widerrufsrecht nicht zu. Sollten Sie mit den hier genannten Bedingungen nicht einverstanden sein, so können Sie innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung schriftlich vom Buchungsauftrag zurücktreten.
§ 18 Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
§ 19 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.